
Damit es nicht zu spät ist !
Damit Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall funktionieren, müssen diese in regelmässigen Zeitabständen auf ihre Funktionsbreitschaft hin überprüft werden. Die Zeitabstände werden in den verschiedensten Regelwerken vorgeschrieben. Hierzu zählen besonders die DIN / EN Vorschriften, Prüf- und Füllanweisungen der jeweiligen Hersteller, VdS Vorschriften, LBO (Landesbauordnung).
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann / wird der Versicherer (Sachversicherer / BG ) von seiner Haftung zurücktreten. Die entstandenen Kosten werden nicht durch Versicherungen abgedeckt und müssen vom Anspruchsteller selbst getragen werden.
Im Zuge der Neugestaltung der Betriebsicherheitsverordnung liegt die Risikoanalyse und die Haftung allein beim Betreiber / Inhaber.
Hier nun ein kurzer Überblick über die wichtigsten Wartungsintervalle:
Wartungsintervall Feuerlöscher 24 Monate
Wartungsintervall RWA / EAT Anlagen 12 Monate
Wartungsintervall Hydranten 12 Monate
Wartungsintervall Feststellanlagen / Brandschutztüren 12 Monate
Wartungsintervall Notbeleuchtung 12 Monate
Überprüfung
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3, in Österreich ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Ein Feuerlöscher muss in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten! Intervalle können kürzer sein).
Die Überprüfung dient vor allem:
1.der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
2.der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet) Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.
Seit Januar 2008 ist es für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß Betriebssicherheitsverordnung von einer befähigten Person überprüfen zu lassen.