
Brandschutzschulungen für Mitarbeiter/innen
Ausbildung zur/zum Brandschutzhelfer/in

Das Thema Brandschutz wird in den Betrieben und Unternehmen immer wichtiger.
Feuer ist teuer:
Denn brandbedingte Betriebsausfälle sind langwierig, sehr kostenintensiv und oft existenzbedrohend.
Eine Mitarbeiterschulung dauert ca. 2 Stunden, bis zu 20 Personen können teilnehmen.
Inhalt der Schulung:
Im praktischen Teil der Brandschutzschulung werden Ihre Mitarbeiter auch echtes Feuer löschen! Keine Angst, es wird kein Schaden entstehen, Ihr Brandschutzexperte ist ja dabei .
Das entsprechende Material (Fire Trainer; Beamer; Laptop) und Löschmittel bringen wir selbstverständlich mit.
Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens werden im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes geschult und für Gefahren sensibilisiert. So werden Brandgefahren frühzeitig (auch vorbeugend) erkannt und vermieden. Im Ernstfall können durch richtiges Verhalten kleinere Feuer und Entstehungsbrände selbst gelöscht und Schäden minimiert werden.
Die Schulungen finden vor Ort in Ihrem Hause statt, so dass wir gezielt auf die Belange Ihres Betriebes eingehen können.
An- und Abfahrtskosten Ihrer Mitarbeiter entfallen.
Vorschriften und Grundlagen:
BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention §22 Notfallmaßnahmen
Abs(2): “Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
ASR 13/1,2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu §13 Abs.1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung Hrsg.: Gesetzgeber, Ausgabe Juni 1997, Kap. 6 Weitere Hinweise
Abs.2: “ Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen”
BGI560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften
Kap: 12.9.6 Der Gebrauch von Feuerlöschern muß geübt werden: “Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muß daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden (...)”
BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Kap. 5
Abs.2: “ Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.”
Ausbildung zur/zum Brandschutzhelfer/in
Brandschutzhelfer
gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (2010) und § 22 BGV A1
Bei einem Brand hat die Menschenrettung erste Priorität.
Wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, treten hier besondere Gefahren auf. Sie geraten in Panik und wissen nicht , was im Notfall schnell zu tun ist.
Um diese Aufgabe sicher, ruhig und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und Schulung.
Brandschutzhelfer und Etagenbeauftragte sind wichtige Personen im Unternehmen.
Im Falle eines Brandes veranlassen sie die Räumung ihres Zuständigkeitsbereiches (Arbeitsplatzes, Abteilung, Etage usw.) und begleiten die Mitarbeiter zum festgelegten Sammelplatz.
Es werden Gruppen bis zu 10 Teilnehmern ausgebildet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mind. 6 Std und beinhaltet folgende Themen:
Begriffliche und rechtliche Grundlagen
Die Schulungen finden vor Ort in Ihrem Hause statt, so dass wir gezielt auf die Belange Ihres Betriebes eingehen können.
Vorschriften und Grundlagen:
Gemäß § 10 des ArbSchG sind in allen Arbeitsstätten Beschäftigte zu benennen, die die Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.